Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vierter Titel.

Internationale Schiedssprechung.

Erstes Kapitel.

Schiedswesen.

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Die internationale Schiedssprechung hat zum Gegenstande die Erledigung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl auf Grund der Achtung vor dem Rechte.

Die Anrufung der Schiedssprechung schließt die Verpflichtung in sich, sich nach Treu und Glauben dem Schiedsspruche zu unterwerfen.