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Die Kosten des Bureaus werden von den unterzeichneten Mächten nach dem für das Internationale Bureau des Weltpostvereines festgestellten Verteilungsmaßstabe getragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Kosten des Bureaus werden von den unterzeichneten Mächten nach dem für das Internationale Bureau des Weltpostvereines festgestellten Verteilungsmaßstabe getragen.