Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vierter Titel.

Internationale Schiedssprechung.

Erstes Kapitel.

Schiedswesen.

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Die internationale Schiedssprechung hat zum Gegenstande die Erledigung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl auf Grund der Achtung vor dem Rechte.