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Die internationale Untersuchungskommission hat den im Streite befindlichen Mächten ihren Bericht, welcher von sämtlichen Kommissionsmitgliedern zu unterzeichnen ist, vorzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die internationale Untersuchungskommission hat den im Streite befindlichen Mächten ihren Bericht, welcher von sämtlichen Kommissionsmitgliedern zu unterzeichnen ist, vorzulegen.