Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsverhältnisse der Versicherungsvertreter

Anwendbarkeit auf Versicherungsvertreter

. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden auf die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvertreter (Versicherungsagenten) nach Maßgabe der bis 26d Anwendung.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .