Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 25 Abs. 2 des Gemeindeabgabengesetzes in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/1935 außer Kraft.