Lehrberuf Hufschmied/in
. (1) Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrberuf Hufschmied/in
. (1) Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.