Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehrberuf Hufschmied/in

. (1) Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.