Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

. Die Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Bildungseinrichtungen sind:

1. Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;

2. Nominierung der von der Universitätsvertretung in die Kollegialorgane gemäß bis 3 UG zu entsendenden Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der Satzung, bei allen anderen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der dortigen organisationsrechtlichen Bestimmungen;

3. Verfügung über das der Studienvertretung zugewiesene Budget;

4. Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen;

5. Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerber sowie der Studierenden.