Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

V. Kostenfreie Ausstellung von Personenstandsurkunden

Mittellose Personen, die einem der Vertragsstaaten angehören, können sich unter denselben Voraussetzungen wie die eigenen Staatsangehörigen Auszüge aus den Standesbüchern kostenfrei ausstellen lassen. Die für ihre Eheschließung erforderlichen Urkunden werden von den diplomatischen oder konsularischen Organen der Vertragsstaaten kostenfrei beglaubigt.