Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und die Zusatzprüfung die Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung, BGBl. Nr. 670/1995, anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und die Zusatzprüfung die Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung, BGBl. Nr. 670/1995, anzuwenden.