Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, LGBl.Nr. 25/2021, außer Kraft.