Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das Sitzungsgeld beträgt für

das als Vorsitzender tätige Mitglied oder Ersatzmitglied

157 Euro

die als Beisitzer tätigen Mitglieder oder Ersatzmitglieder

105 Euro

für jede Sitzung eines Senates der Schiedskommission, an der sie teilgenommen haben.