Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Der Bundeskanzler hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.