Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsdauer

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden - HOG - Vereinbarung am 26. Jänner 2017 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem für den Bund und alle Länder mit 28. Juli 2017 in Kraft.