Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Vereinbarungsparteien kommen überein, die Förderungsmittel ab Abschluss dieser Vereinbarung bedarfsgerecht und auf Basis der derzeitigen Schätzung des Landes Oberösterreich gemäß dem nachstehenden Zeitplan aufzubringen:

Bundesmittel bis zu

2014

30 000 000,-- €

2015

25 000 000,-- €

2016

15 000 000,-- €

2017

15 000 000,-- €

2018

15 000 000,-- €

2019

10 000 000,-- €

2020

10 000 000,-- €

2021

  3 000 000,-- €

2022

  2 000 000,-- €

(2) Nicht gemäß Abs. 1 verbrauchte Förderungsmittel stehen in den jeweiligen Folgejahren bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Ein Überschreiten der Laufzeit dieser Vereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ist nur im Einvernehmen der Vereinbarungsparteien und dem Bundesministerium für Finanzen zulässig.