. Für die den Inkassoinstituten für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen gebührenden Vergütungen werden in den und 3 folgende Höchstbeträge festgelegt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für die den Inkassoinstituten für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen gebührenden Vergütungen werden in den und 3 folgende Höchstbeträge festgelegt.