Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge
. Auf die Einstufung der Studienveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind die bis 8 und 10 anzuwenden.
