Hörgeräte
. Hörgeräte werden bis zu 3.000 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Hörgeräte
. Hörgeräte werden bis zu 3.000 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.