Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anmeldung

. Bei der Anmeldung der Topographie () muß der Antrag auf Eintragung des Schutzes der Topographie in das Halbleiterschutzregister mit den übrigen im § 9 Abs. 2 Z 1, 3 und 4 vorgeschriebenen Angaben getrennt von den Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topographie () eingebracht werden.