Abschnitt III
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich die Bundesregierung, im Übrigen der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt III
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich die Bundesregierung, im Übrigen der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betraut.