Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. Abschnitt

Immobilienverzehrkredite

Vorvertragliche Informationen und Werbung

. Werden in genannte Verbraucherkreditverträge oder in genannte Finanzierungshilfen in Form von Immobilienverzehrkrediten geschlossen oder gewährt, so gelten die in und 2 genannten Anforderungen entsprechend.