5. Abschnitt
Immobilienverzehrkredite
Vorvertragliche Informationen und Werbung
. Werden in genannte Verbraucherkreditverträge oder in genannte Finanzierungshilfen in Form von Immobilienverzehrkrediten geschlossen oder gewährt, so gelten die in und 2 genannten Anforderungen entsprechend.
