Handlungsfähigkeit minderjähriger Anspruchsberechtigter
. Die Handlungsfähigkeit von Anspruchsberechtigten ist in allen Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes durch ihre Minderjährigkeit nicht beschränkt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Handlungsfähigkeit minderjähriger Anspruchsberechtigter
. Die Handlungsfähigkeit von Anspruchsberechtigten ist in allen Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes durch ihre Minderjährigkeit nicht beschränkt.