Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Angehörige der Pädagogischen Hochschule

Personenkreis

. Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen:

1. alle Studierenden im Sinne des ,

2. das Lehrpersonal,

3. das Verwaltungspersonal,

4. die Mitglieder von Organen der Pädagogischen Hochschule, die nicht auch dem Lehr- oder Verwaltungspersonal angehören.