3. Hauptstück
Angehörige der Pädagogischen Hochschule
Personenkreis
. Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen:
1. alle Studierenden im Sinne des ,
2. das Lehrpersonal,
3. das Verwaltungspersonal,
4. die Mitglieder von Organen der Pädagogischen Hochschule, die nicht auch dem Lehr- oder Verwaltungspersonal angehören.
