Beitragsfreiheit und Beitragspflicht betreffend Hochschullehrgänge
. Die Teilnahme an Hochschullehrgängen gemäß bis 3a, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag der Pädagogischen Hochschule durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
