Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Theoretische Ausbildung

(1) Inhalt und Umfang der theoretischen Ausbildung

Dokumentation

4 UE

Ethik und Berufskunde

5 UE

Erste Hilfe

18 UE

Grundzüge der angewandten Hygiene

6 UE

Grundpflege und Beobachtung

73 UE

Grundzüge der Pharmakologie

25 UE

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8 UE

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

20 UE

Haushaltsführung

8 UE

Grundzüge der Gerontologie

8 UE

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

20 UE

Grundzüge der Sozialen Sicherheit

5 UE

(2) Die theoretische Ausbildung nach der GuK-BAV wird im Fach „Gesundheits- und Krankenpflege“ durch das Fach „Grundpflege und Beobachtung“ im Ausmaß von 73 UE sowie durch das Fach „Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation“ im Ausmaß von 20 UE abgedeckt. Das Fach „Einführung in die Arzneimittellehre“ wird durch das Fach „Grundzüge der Pharmakologie“ zur Gänze abgedeckt. Die Qualifikation der Lehrkräfte für diese Fächer hat den in der Anlage 1 zur GuK-BAV angeführten Qualifikationen zu entsprechen.