Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 2. September 2002 wie folgt neu festgelegt:

59,30 Euro für vollinterne Schüler

25,30 Euro für halbinterne Schüler (insbesondere Teilverpflegung)