Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arikel 1

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule untergebrachten Schülerinnen und Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 1. September 2014 wie folgt neu festgelegt:

69,00 Euro für vollinterne Schülerinnen und Schüler