. Die Bestimmungen der bis 47 gelten sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Heimarbeitsgesamtverträgen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestimmungen der bis 47 gelten sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Heimarbeitsgesamtverträgen.