Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schlussbestimmung

. (1) Die bis 7, 9 und 12 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Die , 3 Abs. 1 und 2 sowie 5 Abs. 6 und 9 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 372/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.