Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (Verfassungsbestimmung) Bis zur Erlassung der Ausführungsgesetze der Länder bleibt bis 4 der Hebammen-Dienstordnung, BGBl. Nr. 131/1970, als Landesgesetz weiterhin in Geltung.