Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.