Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Nacht im Sinne vorstehender Vorschriften gilt in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr, in den übrigen Monaten die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr.