Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Soferne die Gebührenordnung einen Spielraum zwischen Höchst- und Mindestsätzen vorsieht, richten sich die zu bemessenden Gebühren nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles, wobei insbesondere die Vermögenslage des Zahlungspflichtigen zu berücksichtigen ist.