Den Hebammen stehen für die berufsmäßigen Leistungen Gebühren nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen zu, wenn nicht andere Vorschriften, insbesondere von den Krankenkassen zu leistende Gebühren in Frage kommen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Hebammen stehen für die berufsmäßigen Leistungen Gebühren nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen zu, wenn nicht andere Vorschriften, insbesondere von den Krankenkassen zu leistende Gebühren in Frage kommen.