Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane

. Soldaten- und Personalvertreter dürfen wegen Äußerungen und Handlungen, die in Ausübung ihrer Funktion erfolgt sind, disziplinär nicht zur Verantwortung gezogen werden.