Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Revision

. Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes über Beschwerden gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz steht auch dem Bundesminister für Landesverteidigung das Recht zu, beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben.

Beachte: zum Inkrafttreten vgl. und 4a idF BGBl. I Nr. 102/2019