Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Verfahrensarten

. Ein Disziplinarverfahren ist durchzuführen als

1. Kommandantenverfahren oder

2. Verfahren vor der Bundesdisziplinarbehörde (Senatsverfahren).

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Beschwerden gegen Entscheidungen über Pflichtverletzungen in einem Verfahren nach Z 1 und 2 gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, auch als Disziplinarverfahren nach diesem Bundesgesetz.