Aufzüge
Bei einem mehrgeschossigen Bauwerk ist ein bettengängiger Aufzug, der alle Geschosse erschließt, einzubauen. Dieser ist mit einem Notsitz auszustatten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufzüge
Bei einem mehrgeschossigen Bauwerk ist ein bettengängiger Aufzug, der alle Geschosse erschließt, einzubauen. Dieser ist mit einem Notsitz auszustatten.