. Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nicht innerhalb oder oberhalb von Auffangeinrichtungen gemäß oder verlaufen, müssen in Überschubrohren mit Gefälle zu Auffangeinrichtungen verlegt sein.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nicht innerhalb oder oberhalb von Auffangeinrichtungen gemäß oder verlaufen, müssen in Überschubrohren mit Gefälle zu Auffangeinrichtungen verlegt sein.