Zweckwidmung
Die gemäß bezahlten Mittel sind zur Erfüllung von Verpflichtungen des Salzburger Wohnbauförderungsfonds zu verwenden. Ein allfällig verbleibender Mehrbetrag ist einer für Wohnbauförderungsmaßnahmen zweckgewidmeten Rücklage zuzuführen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweckwidmung
Die gemäß bezahlten Mittel sind zur Erfüllung von Verpflichtungen des Salzburger Wohnbauförderungsfonds zu verwenden. Ein allfällig verbleibender Mehrbetrag ist einer für Wohnbauförderungsmaßnahmen zweckgewidmeten Rücklage zuzuführen.