Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Materialkostenersatz

. Als Ersatz für die Kosten der Beschaffung der zu den Reinigungsarbeiten gemäß bis d erforderlichen Materialien hat das Bundeseinigungsamt auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer durch Mindestlohntarif eine angemessene Vergütung (Materialkostenersatz) in Form eines monatlichen Zuschlages zu dem Entgelt gemäß und b festzusetzen, den der Hauseigentümer an den Hausbesorger monatlich im nachhinein zu leisten hat. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Entgeltes.

Beachte: Zum Bezugszeitraum:

vgl.