Zeugnis
. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, dem Hausbesorger bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Andere Angaben darf das Zeugnis nicht enthalten.
Beachte: Zum Bezugszeitraum: vgl. idF BGBl. I Nr. 36/2000.
