Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeugnis

. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, dem Hausbesorger bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Andere Angaben darf das Zeugnis nicht enthalten.

Beachte: Zum Bezugszeitraum: vgl. idF BGBl. I Nr. 36/2000.