Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hausabfallverordnung, LGBl Nr 36/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/1994 außer Kraft.

(2) Hausabfallbehälter, die den Anforderungen der im letzter Satz genannten Önormen nicht entsprechen, dürfen während einer Frist von einem Jahr ab dem im Abs 1 genannten Zeitpunkt weiter verwendet werden.