Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzahl und Größe der Behälter; Häufigkeit der Entleerungen

Bei der Festlegung der Anzahl und Größe der Behälter für Hausabfälle sowie des Entleerungsintervalls gemäß ist auch auf die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Erfassung und Behandlung der Hausabfälle zu achten. Das Entleerungsintervall darf, auch bei nur teilweiser Befüllung der Behälter, vier Wochen nicht überschreiten.