Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bau und Ausbau der Linien des internationalen E-Eisenbahnnetzes

Das in genannte internationale E-Eisenbahnnetz der großen Magistralen entspricht den in der Anlage II dieses Übereinkommens aufgezählten technischen Merkmalen oder wird den Bestimmungen dieser Anlage bei den entsprechend den nationalen Bauprogrammen durchgeführten Baumaßnahmen angepaßt.