Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Bedienstete des Entlohnungsschemas Allgemeine Verwaltung, die aufgrund ihrer Verwendung einer Modellstelle der Funktionsgruppe Assistenzdienst und Handwerkliche Funktionen oder der Modellfunktion Handwerkliche Führungskraft zugeordnet sind.