Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der königlich großbritannische Gesandte in Wien hat im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 80 von 1925, am 27. Juli 1926 den Beitritt von Tanganjika zum Handels- und Schiffahrtavertrag zur Kenntnis gebracht.