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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 257/1926

Der königlich großbritannische Gesandte in Wien hat im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 80 von 1925, am 27. Juli 1926 den Beitritt von Tanganjika zum Handels- und Schiffahrtavertrag zur Kenntnis gebracht.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 257/1926 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.09.1926

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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