Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Implementierung einer Arbeitsgruppe zur Ausdehnung der Kindergartenpflicht

Die Länder verpflichten sich gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe zu implementieren, mit dem Ziel, ab dem Kindergartenjahr 2018/19 allen 4- bis 5-jährigen Kindern den verpflichtenden und kostenlosen Besuch in einer geeigneten institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungs-einrichtung zu ermöglichen.

Beachte: 1. Die Vereinbarung ist gemäß rückwirkend mit 1. September 2015 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg in Kraft getreten.

2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden (vgl. BGBl. I Nr. 1/2016).