Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

[Korrekturen gegenüber dem Original]

[1] Diese Vereinbarung ist im Landesgesetzblatt unter der Nr 25/2012 (Stammfassung) und Nr 87/2014 (Änderung) kundgemacht.